Das Rote Kreuz als Schutzzeichen nicht missbrauchen
Die Verwendung des Roten Kreuzes ist streng reglementiert.
Die Hilfsbereitschaft für die leidenden Menschen in der Ukraine ist groß. Sie verdient Anerkennung und Dank.
Leider muss das Rote Kreuz aber feststellen, dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Symbol versehen. „Das ist alarmierend und ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens“, sagt der Präsident des DRK-Landesverbandes Niedersachsen Hans Hartmann.
Der Definition nach sind Schutzzeichen Symbole, die in bewaffneten Konflikten unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehende Personen und Objekte kennzeichnen. Wesentlicher Bestandteil des humanitären Völkerrechts sind die vier Genfer Abkommen. Diese haben zum Ziel, in einem bewaffneten Konflikt, insbesondere im Kriegsfall, ein Minimum an Humanität zu wahren.
Das Rote Kreuz wurde mit dem ersten Genfer Abkommen im Jahr 1864 als Schutzzeichen eingeführt. Seine Verwendung ist wie die des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls streng reglementiert. Die Embleme dürfen in Kriegssituationen ausschließlich genutzt werden von:
- den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte
- zivilen Krankenhäusern
- anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen.
Jede nicht dem definierten Zweck entsprechende Verwendung ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und steht in allen 196 Staaten, die die Genfer Abkommen anerkannt haben, unter Strafe. Die Symbole sind der einzige Schutz, den die Helfer gegen bewaffnete Konfliktparteien haben. Dieser darf nicht durch den Missbrauch der Embleme in Misskredit gebracht werden. Andernfalls würde Helfen lebensgefährlich oder gar unmöglich.
Daher bittet das Rote Kreuz dringend, das Schutzzeichen auch im Interesse der Zivilbevölkerung, denen unser aller Sorge gilt, zu achten und keine privaten Transporte damit zu kennzeichnen.
Text: Anke Schlicht
Foto: DRK Service GmbH